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Bestattungsformalitäten

Diese Dokumente benötigen Sie
im Sterbefall

 
Stirbt ein Mensch, so sind von den Hinterbliebenen kurzfristig Formalitäten zu erledigen. Dabei unterstützen wir Sie selbstverständlich umfassend. 


Das erst einmal wichtigste Dokument ist der Totenschein, in dem ein Arzt die Todesart sowie Zeitpunkt und Ursache des Todes festhält. Ist der Tod in einem Krankenhaus eingetreten, wird der Totenschein unmittelbar dort ausgestellt. Verstirbt ein Mensch an einem anderen Ort, so muss ein Arzt dort den Toten – gegebenenfalls auch in der Wohnung – ansehen und die relevanten Feststellungen treffen. 


Der Totenschein wird insbesondere benötigt, um die Sterbeurkunde zu erhalten. Diese wird von dem Standesamt am Ort des Versterbens ausgestellt und ist für eine Vielzahl weiterer Formalitäten zwingend erforderlich. So muss sie beim Nachlassgericht vorgelegt werden. Rentenversicherung und Krankenkasse verlangen die Vorlage ebenso wie Banken, Sparkassen und Versicherungen. 

Weitestgehend werden die Formalitäten von uns übernommen und professionell bearbeitet.

Allerdings gibt es auch Bereiche, wie Bankangelegenheiten und Rentenfortzahlungen, die lediglich die Erben selbst regeln dürfen. Selbstverständlich werden wir Sie auch in diesen Bereichen beraten oder Ihnen kompetente Fachleute empfehlen, wenn Sie Fragen haben sollten. Damit Sie wenigsten einen umfassenden Überblick haben, erstellen wir Ihnen individuell eine kleine Arbeitsliste, der Sie den aktuellen Handlungsbedarf entnehmen können. 

Die wichtigsten Dokumente des Verstorbenen

Die wichtigsten Dokumente des Verstorbenen, die Hinterbliebene und Erben bereithalten
sollten, sind zum Teil personenstandsabhängig - es handelt sich dabei um: 

Für Ledige:

  • Geburtsurkunde 
  • Personalausweis 

Für Verheiratete:

  • Geburtsurkunde 
  • Heiratsurkunde

Für Verwitwete:

  • Geburtsurkunde 
  • Personalausweis 
  • Sterbeurkunde des Ehepartners

Für Geschiedene:

  • Geburtsurkunde 
  • Personalausweis 
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil

Fehlen Dokumente, so kann in der Regel das Standesamt helfen. Bei den entsprechenden Anfragen unterstützen wir Sie gern.